Elektrogesetz ab 01.01.2026: Was Online-Shop-Betreiber jetzt wissen müssen

Januar 2026

Elektrogesetz ab 01.01.2026: Was Online-Shop-Betreiber jetzt wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2026 tritt die neue Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG4) in Kraft. Ziel der Reform ist es, die Rückgabe und Entsorgung von Elektroaltgeräten zu verbessern und Umwelt- und Sicherheitsrisiken (insbesondere durch Lithium-Batterien) zu reduzieren. Dabei bringt das Gesetz für Online-Händler, Plattformbetreiber und Marktplatzverkäufer umfangreiche Pflichten – darunter neue Informationspflichten, Kennzeichnungspflichten und Rücknahmeregeln.

1. Warum ist das Elektrogesetz 2026 relevant für E-Commerce?

Auch wenn viele Regelungen auf physische Rücknahmesysteme abzielen, treffen die Änderungen auch Online-Shops und Marktplätze direkt:

  • Onlineshops müssen konform informieren, bevor Kaufverträge abgeschlossen werden.
  • Marktplätze tragen Verantwortung, wenn Händler über ihre Plattform Elektrogeräte anbieten.
  • Informations- und Kennzeichnungspflichten gelten auch im Fernabsatz.
  • Verstöße können zu Bußgeldern und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen.

Kurz gesagt: Wer Elektro- oder Elektronikartikel online vertreibt, muss seine Angebote rechtlich anpassen – sonst entstehen Risiken für Shopbetreiber und Plattformen gleichermaßen.

2. Welche Informations- und Kennzeichnungspflichten treffen Online-Shops?

2.1 Sichtbarkeit und Auffindbarkeit der Infos

Nach der Gesetzesnovelle müssen die relevanten Informationen gut sichtbar und leicht auffindbar im Online-Shop bereitgestellt werden – nicht nur im Impressum oder in PDF-Downloads versteckt. Konkret heißt das:

Bereits im Angebotsprozess und damit auf der Produktdetailseite selbst müssen Hinweise eingebunden werden, z. B.:

  • Hinweis auf die Pflicht der getrennten Entsorgung von Altgeräten
  • Informationen zur Rücknahmepflicht des Händlers
  • Hinweise zur Entnahme von Altbatterien und Lampen
  • Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte
  • Verantwortung der Kunden für das Löschen personenbezogener Daten auf Altgeräten
  • Bedeutung des durchgestrichenen Mülltonnen-Symbols

2.2 Wo gehören diese Infos hin?

Empfohlene Stellen im Onlineshop:

  • Produktseite direkt unter dem Artikel (z. B. als Hinweis unter Preis/ Kaufbutton)
  • Eigener Reiter oder Link „Hinweise Elektrogesetz“
  • Impressum / Footer mit gesondertem Hinweis und ggf. Link zu weiterführenden Infos
  • Checkout-Bereich (am besten vor Bestellung bestätigen lassen)

Der Gesetzestext verlangt ausdrücklich, dass die Informationen bereits bei Beginn des Kaufprozesses für Endkunden sichtbar und leicht auffindbar sind. Das heißt: Es reicht nicht, die Pflicht im Shop „irgendwo“ zu hinterlegen.

2.3 Inhalt der Pflichtangaben

Eine typische Formulierung, um der Pflicht nachzukommen, könnte so aussehen:

„Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
Verbraucher können Altgeräte unentgeltlich zurückgeben. Weitere Informationen zur getrennten Entsorgung und zur Rücknahmepflicht des Händlers finden Sie hier: [Link zur Info-Seite].
Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne: Alte Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll.“

Diese Textbausteine sollten immer aktualisiert werden, wenn gesetzliche Links oder Inhalte angepasst werden (z. B. auf die Website des Umweltministeriums oder amtliche Sammelstellen-Informationen).

Umsetzung des Elektrogesetzes via Icon per w3work Shopware Plugin im Fahrrad Hoblik Online-Shop

Umsetzung des ElektroG per Icon über w3work Shopware Plugin im Fahrrad Hoblik Shop (Quelle: www.fahrrad-hoblik.de, umgesetzt von w3work)

3. Was bedeutet das für Marktplatzanbieter?

Auch Plattform-Betreiber wie Amazon, eBay oder spezialisierte Marktplätze haben Pflichten:

3.1 Verantwortung für Angebote

Selbst wenn der Marktplatz nicht Verkäufer ist, gilt:
Plattformen müssen dafür sorgen, dass die Händler auf ihrer Plattform die Informationspflichten einhalten. Diese Pflicht kann z. B. über Pflichtfelder in den Produktuploads oder automatische Hinweise im Frontend durchgesetzt werden.

3.2 Technische Umsetzung

Beispielsweise:

  • Pflichtfelder im Seller Center für Elektro-Hinweise
  • Pflicht zur Auswahl von Sammel- und Rückgabeoptionen
  • Automatische Anzeige von Rechtstexten auf Produktseiten

Ohne solche Maßnahmen besteht die Gefahr, dass Händler auf Marktplätzen gegen die Informationspflichten verstoßen und Plattformen im Zweifel in die Haftung genommen werden können.

Auf Marktplätzen, wo zentrale Bereiche zur Informationsbereitstellung nicht eingerichtet werden, solltest du die Hinweise in der jeweiligen Artikelbeschreibung integrieren.

4. Risiken und Bußgelder

Das ElektroG sieht sowohl ordnungsrechtliche Sanktionen als auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen vor:

  • Behörden können Bußgelder aussprechen, z. B. für unvollständige Infos oder fehlende Rücknahmehinweise.
  • Abmahnungen durch Wettbewerber sind ebenso möglich, wenn Pflichtangaben fehlen oder fehlerhaft sind.
  • Fehlende Information im Online-Shop kann zu Unterlassungsklagen und hohen Prozesskosten führen.

5. Praxis-Checkliste für Shopbetreiber

Hier eine kompakte Checkliste zur Umsetzung im Shop:

  • Haben alle Elektro-Produktseiten sichtbare Informationsmodule?
  • Sind die Hinweise leicht auffindbar (nicht nur im Impressum)?
  • Gibt es eine eigenständige Informationsseite oder einen Hinweis im Footer?
  • Werden Marktplatz-Listings so strukturiert, dass Pflichtangaben nicht fehlen?
  • Werden gesetzliche Links (z. B. auf Websites des Umweltministeriums) regelmäßig geprüft und aktualisiert?
  • Gibt es Templates oder Pflichtfelder für Händler auf Marktplätzen?

Fazit

Die Elektrogesetz-Novelle 2026 bringt keine Revolution, aber eine klare Richtung:
Transparenz, Rückgabe und Verbraucherinformation stehen im Mittelpunkt. Für Online-Shops und Marketplace-Betreiber bedeutet das: Rechtzeitig umsetzen, sichtbar machen und laufend prüfen.

Wer das frühzeitig professionell angeht, vermeidet Abmahnrisiken und zeigt zugleich seinen Kunden, dass Nachhaltigkeit und gesetzliche Compliance ernst genommen werden.

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Toni Escher
Toni Escher

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    Bei dieser Anfrage handelt es sich um keinen verbindlichen Kaufabschluss.